Die Standardversorgung muss dem Grundsatz einer zweckmäßigen, ausreichenden und wirtschaftlichen kieferorthopädischen Behandlung entsprechen. Der Tragekomfort für den Patienten, die Behandlungsdauer und ästhetische oder kariesprophylaktische Aspekte werden hierbei nicht berücksichtigt.
Ausschlaggebend sind ausschließlich die Kosten der Apparatur und dass die Korrektur der Fehlstellung damit grundsätzlich möglich ist. Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung und seit 2012 auch die der privaten Krankenversicherung beinhaltet ausschließlich die Verwendung von Metallbrackets und Stahlbögen. Diese sind mit dem Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % abgegolten und in den Leistungspositionen der privaten Gebührenordnung GOZ beinhaltet.
Bei allen anderen Bracketssystemen handelt es sich um Varianten, die das geforderte Maß an notwendiger, zweckmäßiger, ausreichender und wirtschaftlicher kieferorthopädischer Versorgung übersteigen.
Wir werden Sie vor dem Einsetzen der festen Zahnspange ausführlich über alle in unserer Praxis verwendeten Bracketsysteme informieren. Sie entscheiden, welches System wir für Ihr Kind verwenden sollen, welchen Komfort Sie für die Behandlung wünschen und welche Kosten Ihnen dadurch zusätzlich entstehen.
Solche außervertraglichen Leistungen werden – abhängig vom gewählten Tarif – ganz oder teilweise durch private Zusatzversicherungen übernommen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch individuelle Zahlungsmöglichkeiten an.